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Vereinszweck:
Das HOFFMANN-VON-FALLERSLEBEN-BILDUNGSWERK e. V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
im Sinne des Abschnittes “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenverordnung.
Zweck des Vereins ist die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens in Deutschland und Berlin und des Heimatgedankens. Dieser Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
Durchführung von Veranstaltungen der politischen Bildung,
Durchführung von Bildungsreisen zur Förderung des Heimatgedankens,
Maßnahmen zur Förderung der wissenschaftlichen Aus- und Fortbildung begabter und
charakterlich geeigneter junger Menschen,
Förderung wissenschaftlicher Forschung zur Erarbeitung von Grundlagen für politisches Handeln,
internationale Zusammenarbeit durch Informationen, Kontakte und partnerschaftliche Hilfe,
Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus Berlins als Hauptstadt und Regierungssitz des vereinten Deutschlands,
Herausgabe von Publikationen.
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